Mitgliedschaft


Sie möchten Mitglied beim SC Önsbach werden? Kein Problem.

Hier finden Sie unser Antragsformular.

Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft.


Die in der Mitgliederversammlung 2020 bestätigte Beitragsordnung kann hier eingesehen werden:


Was uns im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft auch noch am Herzen liegt und daher für ein gesundes Miteinander sehr erwähnenswert erscheint:

Versicherung:

Für alle Mitglieder besteht eine Unfallversicherung gem. §6 der SC-Vereinssatzung. Dabei ist zu beachten, dass bei Unfall-Schäden an Brillen und Zähnen maximal 40% des Schadens, jedoch nicht mehr als den, von der Versicherung festgelegten Höchstbetrag (z.Zt. 2.650 €), erstattet werden. Es wird empfohlen, gegebenenfalls eine private Zusatzsatzversicherung abzuschließen.

 

Fotos / Bilder / Videoaufnahmen:

Bei sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen, Feiern und Festen werden in der Regel auch Bilder gemacht, die dann zur Präsentation des Vereins in regionalen Zeitungen und Nachrichtenblättern und auf der Homepage (www.scoensbach.de) und der facebookseite des SC Önsbach veröffentlicht werden können. Wir versuchen hier einen behutsamen Umgang mit der Privatspäre der Mitglieder zu pflegen und eine Darstellung in unvorteilhaften, dem Ansehen von Personen schädigenden Situationen zu vermeiden.

Dem Wunsch nach einem generellen personenbezogenen Verbot der bildlichen Veröffentlichung einzelner Mitglieder können wir leider nicht nachkommen, da dies organisatorisch nicht machbar ist. Gerne nehmen aber Übungsleiter und fotografierende Mitglieder bei den jeweiligen Veranstaltungen freundliche und höfliche Hinweise auf eine Vermeidung der Fotografie einzelner Mitglieder entgegen. Wir bitten dies bei jeder Veranstaltung neu zu erwähnen, da nicht garantiert ist dass immer dieselben Personen an der Berichterstattung beteiligt sind. Wir sind uns der Problematik bewusst, bitten daher um Verständnis.

 

 

Kündigung:

Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form und ist entweder an den 1. Vorstand, den 2. Vorstand, den Präsidenten oder an den Gesamtjugendleiter zu richten. Sie wird zum laufenden Jahresende wirksam.  Lassen Sie sich die Kündigung oder deren Weiterleitung an entsprechende Personen schriftlich (Mail) bestätigen.

Wenn es Personen- oder angebotsbezogene Gründe zu einer Kündigung gibt bitten wir frühzeitig das Gespräch mit der Vereinsleitung  zu suchen. Auch wenn es Probleme in der Gruppe geben sollte. Alle Übungsleiter und Verantwortliche arbeiten ehrenamtlich und nicht immer ist alles eitel Sonnenschein. Man sollte aber einer gemeinsamen Problembewältigung die Chance geben.